Erstgespräch:
Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen. Sie bekommen einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise und ich verschaffe mir einen Überblick über Ihr Anliegen.
Organisatorisches und Fragen zur Therapie werden geklärt.
Verschwiegenheit:
PsychotherapeutInnen unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht
(§15 Psychotherapiegesetz). Das betrifft sowohl die Gesprächsinhalte als auch die schriftlichen Aufzeichnungen.
Kosten/Abrechnung mit der Krankenkasse:
Einzeltherapie 50 min: 90,- Euro
Paartherapie 90 min: 190,- Euro
Familiensitzung 90 min: 190,- Euro
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit.
Es gibt die Möglichkeit, sofern nach Diagnoseschlüssel ICD10 eine krankheitswertige Diagnose vorliegt, einen Teil der Behandlungskosten zu refundieren.
Die Höhe hängt vom jeweiligen Versicherungsträger ab und beträgt z.B.:
bei der WGKK, der SVA, der KFA, der NÖGKK 21,80 Euro,
bei der BVA 40,00 Euro pro Therapieeinheit.
Absageregelung:
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung müssen Sitzungen bis spätestens 24h vorher abgesagt werden (per Anruf oder SMS). Ansonsten wird die Stunde verrechnet.